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Trotz sorgfältiger Fertigung aller Produkte, kontrollieren Sie die Schnuller- und Kinderwagenkette und den Greifling und alle weiteren Produkte meines Sortiments, vor jedem Gebrauch auf Schäden. Bei den ersten Anzeichen von Mängel oder gar Beschädigungen entsorgen Sie den Artikel, da Verschluckungsgefahr von Kleinteilen besteht und somit Erstickungsgefahr für Ihr Baby!
Die maximale Länge einer Schnuller-/Beißkette ist auf 22 cm begrenzt. Eine Verlängerung der Schnuller-/Beißkette ist strengstens verboten – es besteht Strangulationsgefahr!
Befestigen Sie die Schnullerkette stets an der Bekleidung, niemals jedoch an Schnüren, Bändern, Trägern oder losen Teilen der Kleidung – es besteht Strangulationsgefahr!
Die Schnullerkette niemals mit in die Wiege, den Laufstall oder ins Kinderbett geben. Die Schnullerkette nicht während des Schlafens benutzen!
Kinderwagenketten sind im losen Zustand nicht für Kinderhände bestimmt. Diese dürfen nur unter Befestigung an einem Kinderwagen genutzt werden. Augrund der Länge besteht Strangulationsgefahr!
Anhänger für die Babyschale sind im losen Zustand nicht für Kinderhände bestimmt. Diese dürfen nur unter Befestigung an einer Babyschale oder einem Spielbogen genutzt werden.
WICHTIG: Nur unter Aufsicht verwenden.
Lassen Sie Ihre Kinder niemals unbeaufsichtigt mit der Schnullerkette, dem Greifling oder einer Kinderwagenkette spielen. Eine Verwendung all meiner Artikel ist nur unter Aufsicht von Erwachsenen gestattet!
Schnullerketten, Beißketten, Greiflinge und Kinderwagenketten werden nach den Normen DIN EN 12586 (Norm für Schnullerhalter) und DIN EN 71-3 (Norm für Migration bestimmter Elemente aus Spielzeug/Spielzeugmaterial) hergestellt!
Alle verwendeten Materialien müssen speichelfest, farbecht usw. sein und dürfen eine bestimmte Größe nicht überschreiten. Also auch jeder einzelne Bestandteil!!
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DIN Verbraucherrat
2021-09-30
Norm-Entwurf DIN EN 12586 „Schnullerhalter“ veröffentlicht
Mit Erscheinungsdatum Juni 2021 wurde der Norm-Entwurf DIN EN 12586 „Schnullerhalter – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“ veröffentlicht.
Baby mit Schnullerkette im Kinderwagen
© DIN-Verbraucherrat
Das Ziel der Norm besteht darin, durch die Begrenzung der Länge von Schnullerhaltern das Strangulationsrisiko auszuschließen. Aus diesem Grund darf die Länge des Schnullerhalters ohne die Befestigung am Kleidungsstück nicht mehr als 220 mm betragen. Diese Anforderung entspricht einer Vielzahl veröffentlichter Daten, die aufzeigen, dass der durchschnittliche Halsumfang von Kindern im Alter von 0 Monaten bis 36 Monate 240 mm beträgt. Mit dieser Begrenzung soll sichergestellt werden, dass Schnullerhalter nicht vollständig um den Hals gewickelt werden können und somit ein Strangulationsrisiko darstellen.
Grundsätzlich ist ein funktioneller Schnullerhalter nicht als Spielzeug anzusehen. Wenn ein Schnullerhalter ergänzend zu seinem funktionellen Zweck auch einen bedeutenden Spielwert aufweist, so muss er zusätzlich auch die sicherheitstechnischen Anforderungen der DIN EN 71-1 „Sicherheit von Spielzeug – Mechanische und physikalische Eigenschaften“ erfüllen. Dies bedeutet, dass es weitere Anforderungen bezüglich der Gebrauchsanleitung und Warnhinweise (verbindliche Voranstellung des Wortes „Achtung“) gibt. Schnullerhalter die gleichzeitig auch der Spielzeugnorm entsprechen, müssen mit dem CE-Kennzeichen gekennzeichnet werden.
Der DIN-Verbraucherrat hat bei der Erstellung der nationalen Kommentare zum Norm-Entwurf der DIN EN 12586 „Schnullerhalter – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“ vor allem darauf hingewirkt, eine klarere und eindeutigere Abgrenzung zur DIN EN 71-1 „Sicherheit von Spielzeug – Mechanische und physikalische Eigenschaften“ herbeizuführen. In der Vergangenheit gab es zudem immer wieder verschiedene Interpretationen, wie die Messung der Schnullerlänge zu erfolgen hat. Auch diesbezüglich sind die Anforderungen im Norm-Entwurf nun klarer und eindeutiger formuliert. Durch den Warnhinweis „Verlängern Sie niemals den Schnullerhalter“ werden Eltern auf das dann bestehende Strangulationsrisiko hingewiesen.
Ihr Kontakt
DIN e. V.
Andreas Zause
Am DIN-Platz
Burggrafenstraße 6
10787 Berlin